Berufsunfähigkeit für Selbstständige

Ein Unfall, eine schwere Krankheit, ein Schlaganfall – und plötzlich können Sie nicht mehr selbst entscheiden. Nicht über medizinische Behandlungen, nicht über Ihre Finanzen, nicht einmal darüber, wo Sie leben möchten. In diesem Moment wird eine Frage existenziell: Wer darf dann für Sie handeln?

Die Antwort liegt in der Vorsorgevollmacht. Sie ist Ihre Stimme, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können. Sie stellt sicher, dass im Ernstfall nicht ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird, sondern eine Person Ihres Vertrauens für Sie entscheidet.

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es nicht mehr können?

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung, mit der Sie einer Person Ihres Vertrauens die Befugnis erteilen, in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie regelt alle wichtigen Lebensbereiche: Gesundheitsfragen, Vermögensangelegenheiten, Behördengänge und Vertragsabschlüsse.

Viele Menschen glauben, dass im Ernstfall automatisch der Ehepartner oder die Kinder entscheiden dürfen. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Ohne Vorsorgevollmacht hat niemand – auch nicht Ihr Ehepartner – automatisch das Recht, Sie zu vertreten. Das Betreuungsgericht muss dann einen Betreuer bestellen, was Wochen oder Monate dauern kann.

Wie wird sie rechtssicher erstellt?

Grundsätzlich reicht eine privatschriftliche Vollmacht aus. Für Grundstücksgeschäfte ist jedoch eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Die notarielle Beurkundung bietet weitere Vorteile: Der Notar prüft Ihre Geschäftsfähigkeit, berät Sie umfassend, formuliert die Vollmacht rechtssicher und trägt sie ins Zentrale Vorsorgeregister ein.

Häufige Fehler sind unklare Formulierungen, fehlende Aktualisierung und keine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Die Registrierung kostet einmalig 15 Euro und stellt sicher, dass Ihre Vollmacht im Notfall gefunden wird

Wann sollten Sie vorsorgen?

Die Antwort lautet: Jetzt. Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen – unabhängig vom Alter. Eine Vorsorgevollmacht kann nur erstellt werden, solange Sie noch geschäftsfähig sind. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist.

Ihre nächsten Schritte: Professionelle Beratung

Als zertifizierter Generationenberater IHK unterstütze ich Sie dabei, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, die genau zu Ihrer Lebenssituation passt. Gemeinsam klären wir, welche Bereiche geregelt werden sollten, wer als Bevollmächtigter in Frage kommt und welche Schutzmechanismen sinnvoll sind.

Grundsätzlich reicht eine privatschriftliche Vollmacht aus. Für Grundstücksgeschäfte ist jedoch eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Die notarielle Beurkundung bietet weitere Vorteile: Der Notar prüft Ihre Geschäftsfähigkeit, berät Sie umfassend, formuliert die Vollmacht rechtssicher und trägt sie ins Zentrale Vorsorgeregister ein.

Häufige Fehler sind unklare Formulierungen, fehlende Aktualisierung und keine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Die Registrierung kostet einmalig 15 Euro und stellt sicher, dass Ihre Vollmacht im Notfall gefunden wird

Wie wird sie rechtssicher erstellt?