

Testamentsvollstreckung
Sie haben ein Testament verfasst und genau festgelegt, wer was erben soll. Sie haben sich Gedanken gemacht, Konflikte antizipiert und faire Lösungen gefunden. Doch was passiert nach Ihrem Tod? Wer stellt sicher, dass Ihre Anordnungen auch wirklich befolgt werden? Wer verhindert, dass Ihre Erben sich streiten, Vermögen verschwenden oder Ihre Wünsche ignorieren?
Die Antwort ist ein Testamentsvollstrecker. Er ist Ihr verlängerter Arm über den Tod hinaus, Ihr Garant dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird. Er sorgt für Ordnung, Fairness und die Umsetzung Ihrer Vorstellungen, auch wenn Sie selbst nicht mehr da sind.
Wer sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird?
Warum ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?
Viele Menschen unterschätzen, wie komplex die Abwicklung eines Nachlasses sein kann. Selbst bei klaren testamentarischen Regelungen entstehen oft Probleme. Erben sind emotional belastet und können nicht sachlich entscheiden. Geschwister streiten über den Wert von Gegenständen oder die Auslegung des Testaments. Erbengemeinschaften sind handlungsunfähig, weil Entscheidungen nur einstimmig getroffen werden können.
Ein Testamentsvollstrecker bringt Neutralität in emotional aufgeladene Situationen. Er kennt sich rechtlich aus und vermeidet Fehler, die zu Haftung oder Streit führen. Er schützt minderjährige oder unerfahrene Erben vor Fehlentscheidungen. Er verhindert, dass einzelne Erben sich auf Kosten anderer bereichern. Er setzt Auflagen durch, die Sie im Testament verfügt haben. Er sorgt für eine zügige Abwicklung ohne jahrelange Blockaden.
Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?
Die Wahl des richtigen Testamentsvollstreckers ist entscheidend. Es sollte jemand sein, der fachlich qualifiziert, persönlich integer und zeitlich verfügbar ist. Viele Menschen denken zunächst an Familienangehörige oder enge Freunde. Das kann funktionieren, birgt aber Risiken.
Ein Familienmitglied als Testamentsvollstrecker kann in Interessenkonflikte geraten, besonders wenn es selbst Erbe ist. Es fehlt oft die rechtliche und steuerliche Fachkenntnis. Es ist emotional involviert und kann nicht neutral entscheiden. Ein professioneller Testamentsvollstrecker bringt Erfahrung, Neutralität und Rechtssicherheit mit. Er haftet für Fehler und ist versichert. Er arbeitet nach klaren Standards und dokumentiert alle Schritte. Er kann nicht von Erben unter Druck gesetzt werden.
Wer sollte Testamentsvollstrecker werden?
Ihre nächsten Schritte: Professionelle Beratung
Als zertifizierter Testamentsvollstrecker IHK stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihren letzten Willen professionell und zuverlässig umzusetzen. Ich bringe die notwendige Fachkenntnis, Erfahrung und Neutralität mit, um auch komplexe Nachlässe sachgerecht abzuwickeln.
Gemeinsam besprechen wir, ob Testamentsvollstreckung für Ihre Situation sinnvoll ist, welche Aufgaben der Testamentsvollstrecker übernehmen soll und wie die Vergütung geregelt wird. Ich erkläre Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge und zeige Ihnen, wie Sie die Testamentsvollstreckung in Ihrem Testament anordnen.
Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind vielfältig und anspruchsvoll. In der Anfangsphase sichert er den Nachlass, indem er Immobilien verschließt, Wertsachen verwahrt und Versicherungen informiert. Er ermittelt alle Vermögenswerte, von Bankkonten über Immobilien bis zu Lebensversicherungen und Unternehmensbeteiligungen. Er erstellt ein detailliertes Nachlassverzeichnis, das allen Erben vorgelegt wird.
n der Abwicklungsphase regelt er alle offenen Angelegenheiten. Er kündigt Mietverträge, verkauft Immobilien oder überträgt sie auf die Erben. Er liquidiert Wertpapiere oder verteilt sie gemäß Testament. Er zahlt Steuern, Bestattungskosten und sonstige Verbindlichkeiten. Er setzt Vermächtnisse um und erfüllt Auflagen. Bei der Dauertestamentsvollstreckung verwaltet er das Vermögen langfristig, etwa für minderjährige Erben oder zur Absicherung eines behinderten Kindes.
Fachliche Kompetenzen
Generationenberater IHK
Analyst DIN 77230
Darlehensfachvermittler IHK Versicherungsmakler IHK
Testamentvollstrecker IHK
Kontakt
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