Risikolebensversicherung
für Geschäftspartner

Sie haben gemeinsam ein Unternehmen aufgebaut. Jahrelang haben Sie und Ihr Geschäftspartner zusammengearbeitet, Risiken geteilt und Erfolge gefeiert. Jeder von Ihnen bringt spezifisches Know how ein, jeder hat seine Rolle im Unternehmen. Doch was passiert, wenn einer von Ihnen plötzlich stirbt? Wer übernimmt seinen Anteil? Können die Erben in die Geschäftsführung eintreten? Und vor allem: Wie wird der Unternehmensanteil bezahlt?

Eine Risikolebensversicherung für Geschäftspartner sichert die Kontinuität Ihres Unternehmens. Sie stellt sicher, dass im Todesfall eines Partners die finanziellen Mittel vorhanden sind, um den Unternehmensanteil zu übernehmen und das Unternehmen weiterzuführen.

Was passiert mit Ihrem Unternehmen, wenn Ihr Geschäftspartner stirbt?

Warum ist die Absicherung für Geschäftspartner so wichtig?

Die klassische Variante ist die wechselseitige Absicherung. Jeder Gesellschafter schließt eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen ab. Stirbt Partner A, erhält Partner B die Versicherungssumme und kann damit die Erben von Partner A auszahlen und deren Unternehmensanteil übernehmen. Die Versicherungssumme entspricht dem Wert des Unternehmensanteils.

Eine Alternative ist die Gesellschafterversicherung. Die Gesellschaft selbst schließt Versicherungen auf das Leben aller Gesellschafter ab. Im Todesfall fließt die Versicherungssumme an die Gesellschaft, die damit die Erben auszahlt. Diese Variante ist steuerlich oft günstiger, erfordert aber eine sorgfältige Vertragsgestaltung. Wichtig ist in jedem Fall eine Nachfolgevereinbarung im Gesellschaftsvertrag. Diese regelt, was im Todesfall eines Gesellschafters passiert und zu welchem Preis die Anteile übernommen werden.

Wie funktioniert die Absicherung von Geschäftspartnern?

Die Versicherungssumme muss dem Wert des Unternehmensanteils entsprechen. Dieser Wert sollte regelmäßig aktualisiert werden, da Unternehmen wachsen oder schrumpfen können. Es gibt verschiedene Bewertungsmethoden: Das Ertragswertverfahren bewertet das Unternehmen anhand der zukünftig erwarteten Gewinne. Das Substanzwertverfahren orientiert sich am Wert der Vermögensgegenstände. Das Multiplikatorverfahren nutzt Branchenkennzahlen.

Lassen Sie den Unternehmenswert von einem Sachverständigen ermitteln und dokumentieren Sie die Bewertungsmethode im Gesellschaftsvertrag. Vereinbaren Sie eine regelmäßige Aktualisierung, etwa alle drei bis fünf Jahre. Berücksichtigen Sie auch stille Reserven, Immobilien oder Patente, die im Unternehmen stecken. Planen Sie einen Puffer ein für Transaktionskosten, Steuern und Übergangskosten.

Die steuerliche Behandlung von Risikolebensversicherungen für Geschäftspartner ist komplex. Bei der wechselseitigen Absicherung sind die Beiträge in der Regel nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, die Versicherungsleistung ist aber steuerfrei. Bei der Gesellschafterversicherung können die Beiträge unter Umständen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, die Versicherungsleistung ist dann aber steuerpflichtig.

Wichtig ist auch die Frage der Bezugsberechtigung. Bei der wechselseitigen Absicherung sollte der andere Gesellschafter unwiderruflich bezugsberechtigt sein. So ist sichergestellt, dass die Versicherungssumme direkt an ihn fließt und nicht über die Erbmasse läuft. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche Gestaltung für Ihre Situation optimal ist.

Worauf sollten Geschäftspartner achten?

Ihre nächsten Schritte: Absicherung Ihrer Geschäftspartnerschaft

Die Vertragsgestaltung muss sorgfältig erfolgen. Regeln Sie im Gesellschaftsvertrag, was im Todesfall eines Gesellschafters passiert. Legen Sie fest, zu welchem Preis und unter welchen Bedingungen die Anteile übernommen werden. Vereinbaren Sie eine Bewertungsmethode und aktualisieren Sie diese regelmäßig. Schließen Sie die Risikolebensversicherungen rechtzeitig ab, solange alle Gesellschafter noch gesund und versicherbar sind.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Wenn ein Gesellschafter stirbt, treten in der Regel seine Erben in die Gesellschaft ein. Das kann problematisch sein: Die Erben haben möglicherweise keine Ahnung vom Geschäft, wollen aber mitreden und Gewinne ausgeschüttet bekommen. Sie haben andere Vorstellungen von der Unternehmensführung und bringen Unruhe in etablierte Strukturen. Sie wollen ihren Anteil verkaufen, aber es gibt keine Liquidität im Unternehmen, um sie auszuzahlen.

Eine Risikolebensversicherung schafft Klarheit und finanzielle Sicherheit. Sie ermöglicht es dem überlebenden Partner, die Anteile des Verstorbenen zu übernehmen, ohne das Unternehmen zu belasten. Sie verhindert, dass Erben in die Geschäftsführung eintreten und das Unternehmen destabilisieren. Sie sichert die Liquidität des Unternehmens, auch wenn ein wichtiger Partner ausfällt. Sie gibt allen Beteiligten Planungssicherheit und verhindert langwierige Erbstreitigkeiten.

Als unabhängiger Versicherungsmakler und Analyst DIN 77230 berate ich Sie umfassend zur Absicherung von Geschäftspartnerschaften. Ich kenne die rechtlichen und steuerlichen Fallstricke und arbeite eng mit Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen.

Gemeinsam analysieren wir Ihre Gesellschafterstruktur, bewerten Ihre Unternehmensanteile und entwickeln ein Absicherungskonzept, das Ihr Unternehmen schützt. Ich unterstütze Sie bei der Vertragsgestaltung und sorge dafür, dass alle Beteiligten optimal abgesichert sind.