

Patientenverfügung
Stellen Sie sich vor: Nach einem schweren Unfall liegen Sie im Koma. Die Ärzte müssen entscheiden, ob sie lebenserhaltende Maßnahmen einleiten sollen. Ihre Familie ist verzweifelt und zerstritten über die richtige Entscheidung. Niemand weiß genau, was Sie gewollt hätten. Genau diese Situation können Sie verhindern.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie heute fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in solchen Situationen wünschen oder ablehnen. Sie geben Ärzten und Angehörigen klare Anweisungen und ersparen Ihren Liebsten quälende Entscheidungen in ohnehin schweren Zeiten.
Wer entscheidet über ihr Leben, wenn Sie es nicht mehr können?
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie gilt für Situationen, in denen Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Die Patientenverfügung ist rechtlich bindend. Ärzte und Pflegepersonal müssen Ihre darin festgelegten Wünsche respektieren und umsetzen, sofern die Verfügung auf die konkrete Behandlungssituation zutrifft. Ohne eine solche Verfügung orientieren sich Ärzte am mutmaßlichen Patientenwillen, den sie aus Gesprächen mit Angehörigen zu ermitteln versuchen. Das führt oft zu Unsicherheit und Konflikten.
Welche Situationen werden geregelt?
Eine umfassende Patientenverfügung sollte verschiedene Krankheitssituationen abdecken. Typischerweise werden folgende Szenarien geregelt: Sterbeprozess bei unheilbarer, tödlich verlaufender Krankheit, Endstadium einer unheilbaren Erkrankung, dauerhafter Verlust der Gehirnfunktion (Wachkoma) sowie fortgeschrittene Demenz mit fehlender Kommunikationsfähigkeit.
Für jede dieser Situationen können Sie festlegen, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Dazu gehören künstliche Beatmung, künstliche Ernährung über Magensonde, Wiederbelebung, Dialyse, Bluttransfusionen, Antibiotika-Gabe sowie Schmerzbehandlung und palliative Versorgung. Besonders wichtig ist die Regelung zur Schmerzbehandlung: Die meisten Menschen wünschen eine umfassende Schmerzlinderung, auch wenn dadurch die Lebenszeit verkürzt werden könnte.
Wie wird sie rechtssicher erstellt?
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein. Wichtig ist, dass die Verfügung konkret formuliert ist. Allgemeine Aussagen wie "Ich möchte nicht unnötig leiden" reichen nicht aus. Sie müssen bestimmte Behandlungssituationen und Maßnahmen benennen.
Eine rechtssichere Patientenverfügung sollte folgende Elemente enthalten: Ihre persönlichen Daten, konkrete Beschreibung von Behandlungssituationen, klare Festlegung gewünschter oder abgelehnter Maßnahmen, Benennung einer Vertrauensperson (Vorsorgebevollmächtigter), Hinweise auf religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen sowie Datum und Unterschrift. Die Verfügung sollte regelmäßig aktualisiert und mit Datum neu unterschrieben werden, um zu zeigen, dass sie Ihrem aktuellen Willen entspricht.
Ihre nächsten Schritte: Professionelle Beratung
Als zertifizierter Generationenberater IHK unterstütze ich Sie dabei, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, die genau zu Ihrer Lebenssituation passt. Gemeinsam klären wir, welche Bereiche geregelt werden sollten, wer als Bevollmächtigter in Frage kommt und welche Schutzmechanismen sinnvoll sind.
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